Absenzenordnung

Die Schülerinnen und Schüler tragen ihre Absenzen ins Absenzenheft ein und lassen diese von einem Elternteil unterschreiben. Danach lassen sie die Absenzen vom Klassenlehrer und den Fachlehrpersonen visieren.
Grundsätzlich sollte das Absenzenbüchlein dem Klassenlehrer am 1.Tag, beim Wiederbesuch der Schule vorgelegt werden, gelten aber als entschuldigt, wenn sie spätestens 1 Woche nach dem Fehlen dem Klassenlehrer vorliegen. Andernfalls gelten sie als unentschuldigt.
Für vorhersehbare Absenzen (Schnupperlehre, Arztbesuch, Basis-Check-Prüfungen etc.) ist vorgängig beim Klassenlehrer ein Dispensationsgesuch einzureichen, das mittels Absenzenheft gestellt wird.
Erhält der Klassenlehrer die ausgefüllten Schnupperlehrformulare vor Beginn der Schnupperlehre und das Rückmeldeformular danach, wird diese als Schulzeit angerechnet und das Einreichen einer nachträglichen Entschuldigung ist hinfällig. Liegen die Formulare nicht vorgängig vor, wird die Schnupperlehre wie eine normale Absenz behandelt.
Für einen mehrtägigen Dispens (ausser einer Schnupperlehre) ist der Schulleitung ein entsprechendes Dispensationsgesuch einzureichen.

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